Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand [Datum]. Anwendbar auf alle Verträge mit Will AIgency e.U..
Hinweis: Dieses AGB-Gerüst dient als Ausgangspunkt. Vor Vertragsabschluss mit echten Kunden wird es von einer Anwältin / einem Anwalt finalisiert (Budget €500–800).
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Will AIgency e.U. (nachfolgend „Will AIgency“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Beratungs-, Implementierungs- und Wartungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Vertragsbestandteil.
§2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die jeweils im Angebot oder Auftragsschreiben konkret beschriebene Leistung. Will AIgency erbringt Leistungen in drei Säulen: (a) Beratung (z.B. AI Audit), (b) Implementation (z.B. Quick-Win-Sprints, Custom-Builds) und (c) Wartung (AI Care). Die jeweils zugesagten Deliverables und Erfolgs-Definitionen sind dem Angebot zu entnehmen.
§3 Leistungserbringung
Will AIgency erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Termine werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt; verbindlich sind sie nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage. Die laufende Kommunikation erfolgt primär über die vereinbarten Kanäle (E-Mail, Projekt-Tool, regelmäßige Status-Calls). Eskalationen werden direkt an Andreas Will als Implementation Lead adressiert.
§4 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Festpreise. Auf der Website publizierte Preise sind verbindlich für Standard- Pakete; individuelle Angebote richten sich nach Umfang. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Bei Verzug werden gesetzliche Verzugszinsen nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) verrechnet. Reisekosten innerhalb Österreichs sind in den ausgewiesenen Festpreisen inkludiert, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Will AIgency die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten-Zugänge und Testumgebungen rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Will AIgency und können angemessene Terminverschiebungen oder Mehraufwand zur Folge haben.
§6 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen. Ausnahmen gelten ausschließlich für anonymisierte Case-Studies und Referenz-Nennungen, die nur mit ausdrücklicher schriftlicher Freigabe des Kunden veröffentlicht werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§7 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung gehen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den projektspezifisch erstellten Ergebnis-Codes auf den Kunden über. Generische Frameworks, Hilfsbibliotheken und Vorlagen von Will AIgency bleiben bei Will AIgency, werden dem Kunden jedoch einfache, nicht-übertragbare Nutzungsrechte zur internen Verwendung eingeräumt. Open-Source-Komponenten unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Original-Lizenzen (z.B. MIT, Apache 2.0).
§8 Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung von Will AIgency. Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) nach Art. 28 DSGVO.
§9 Haftung
Will AIgency haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vereinbarten Auftragswert des konkreten Projekts beschränkt. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit besteht keine Haftungsbegrenzung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Mängel und Gewährleistung
Will AIgency leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich gewährt Will AIgency nach jedem abgeschlossenen Sprint eine 30-Tage-Bugfix-Garantie auf die gelieferten Komponenten — gemeldete reproduzierbare Fehler werden in diesem Zeitraum kostenfrei behoben. Ausgenommen sind Fehler, die auf Änderungen des Kunden, fremde Komponenten oder veränderte Drittsystem-Schnittstellen zurückzuführen sind.
§11 Storno- und Rücktrittsrechte
Stornierungen sind in folgendem Umfang möglich: bis 14 Tage vor vereinbartem Sprint-Start kostenfrei; 14 bis 7 Tage vor Sprint-Start fallen 25 % des Auftragswerts als Aufwandsentschädigung an; bei Storno weniger als 7 Tage vor Sprint-Start 50 %. Wird ein bereits laufender Sprint vom Kunden abgebrochen, wird zusätzlich eine Pauschale für Re-Planung in Höhe von 1.500 € netto fällig. Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit unternehmerischen Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
§13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Will AIgency behält sich Änderungen dieser AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge vor und wird Bestandskunden über Änderungen rechtzeitig informieren.